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   OLG Hamm, 10.09.1973 - 18 W 54/73   

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https://dejure.org/1973,5421
OLG Hamm, 10.09.1973 - 18 W 54/73 (https://dejure.org/1973,5421)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.09.1973 - 18 W 54/73 (https://dejure.org/1973,5421)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. September 1973 - 18 W 54/73 (https://dejure.org/1973,5421)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung; Kündigung des Handelsvertretervertrages bei Abschluss des Vertrages auf unbestimmte Zeit; Abgrenzung eines auf unbestimmte Zeit eingegangenen Vertragsverhältnisses von einem auf bestimmte Zeit eingegangenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    HVV mit Verlängerungsklausel, Kündigungstermin, Kündigungszeitpunkt und Vertragsbeendigung, Abdingbarkeit des Kündigungstermins

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Dortmund, 17.09.1973 - 10 O 56/73

    HVV mit Verlängerungsklausel: Kündigungszeitpunkt und Vertragsbeendigung

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.1973 - 18 W 54/73
    Dazu hatte er allen Anlaß, nachdem die Antragsgegnerin mit Schreiben vom 2.2.1973 und erneut im Schriftsatz vom 3.4.1973 der Sache 10 O 56/73 LG Dortmund unmißverständlich zum Ausdruck gebracht hatte, daß sie die tatsächliche Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses mit dem Antragsteller zum 30.6.1973 auf jeden Fall herbeiführen werde.
  • BGH, 25.11.1963 - VII ZR 29/62

    Fristen für die Kündigung eines Handelsvertretervertrages während der Probezeit;

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.1973 - 18 W 54/73
    Das Vertragsverhältnis konnte daher nach der zwingenden Regelung des § 89 HGB (vgl. BGHZ 40, 235 ff) nur zum 30.6.1973 beendet werden.
  • BGH, 15.06.1959 - II ZR 184/57

    - Ackerwagen -, Bezugs-, Absatz und Einkaufsgenossenschaften als vom HV geworbene

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.1973 - 18 W 54/73
    Der Umstand, daß sie dabei die Möglichkeit zur Beendigung des Vertrags Verhältnisses auf bestimmte Zeitpunkte beschränkten, führt nicht zu einer anderen Beurteilung der Frage nach der Bestimmtheit oder Unbestimmtheit der Vertragsdauer, da trotz dieser Regelung die Dauer des Vertrages bis zu einer Kündigung ungewiß blieb (vgl. BGH An VersR 1959, 669, 670).
  • BGH, 12.12.1974 - VII ZR 229/73

    Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Kündigung eines befristeten

    Unmittelbar ist § 89 HGB daher nicht anzuwenden (a.A. OLG Hamm BB 1973, 1233 u. Küstner BB 1973, 1239).
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